MARKTORDNUNG

Alles muss seine Ordnung haben:

Auch auf Flohmärkten sind gewisse Regeln einzuhalten.


1. Das Betreten des Geländes ist für Verkäufer, Benutzer des Parkplatzes sowie Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist unverzüglich nachzukommen.

2. Märkte sind private Veranstaltungen. Der Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht. Verstöße gegen die Flohmarktordnung oder Störung des Marktfriedens können ein Arealsverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben.

3. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.

4. Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen.

5. Gewerbliche Anbieter sind für das Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich.

6. Marktzeiten : Aufstellungsmöglichkeiten ab 5 Uhr früh –bis 14 Uhr.

7. Verbotene Waren : Waffen jeder Art, Dekorations- und Sammlerwaffen, Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen u. Literatur, Gegenständen deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt, Objekte jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind, oder die solche darstellen.

8. Betteln und Hausieren ist am gesamten Flohmarktgelände verboten. Fremdwerbung jeglicher Art ist am gesamten Marktgelände verboten.

9. Standgebühren: Jeder Aussteller hat 1 Standplatz, das sind 2 Parkplätze, zur Verfügung. Gebühr für den Tagesstandplatz beträgt 13 Euro, Gebühr für den Standplatz Abendflohmarkt beträgt 10 Euro.

Höhere Gewalt: Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.

10. Marktordnung für den Abendflohmarkt : Am Abend ist nur die Beleuchtung unter dem Dach eingeschalten, die zugewiesenen Plätze unter Dach sind bis spätestens 0 Uhr 30 zu räumen, da diese Plätze für die Stammausteller am Sonntag vorbehalten sind Aufstellmöglichkeiten für den Abendflohmarkt grundsätzlich ab 18 Uhr 30, da der Metromarkt bis 18 Uhr geöffnet hat.

Der Veranstalter